Ahnenforschung

Auskunft aus Kirchenbüchern

Sie sind auf der Suche nach den Wurzeln Ihrer Familie oder wollen einen Familienstammbaum erstellen?

In den Kirchenbüchern der Ev. Kirchengemeinde Almersbach sind die Daten der Taufen, Konfirmationen, Trauungen und Sterbefälle eingetragen.
Im Gemeindeamt liegen folgende Kirchenbücher vor:

Taufen ab 1888
Konfirmationen ab 1910
Trauungen ab 1867
Beerdigungen ab 1901

Allerdings ist bei genealogischen Recherchen, die das 20. Jahrhundert betreffen, auf die personenschutzrechtlichen Sperrfristen zu achten. Diese betragen:  

– für Taufbücher 110 Jahre (Stichdatum aktuell: 31. Dezember 1912)
– für Heiratsbücher 80 Jahre (Stichdatum aktuell: 31. Dezember 1942)
– für Sterbebücher 30 Jahre (Stichdatum aktuell: 31. Dezember 1992)

 Kirchenbucheinträge, die nach den genannten Stichdaten liegen, dürfen von den Kirchengemeinden bzw. Archiven nicht öffentlich zugänglich gemacht werden. Es gibt jedoch Ausnahmen:

– Tauf- und Heiratseinträge von Personen, die bereits länger als 30 Jahre tot sind, dürfen öffentlich zugänglich gemacht werden, auch wenn sie nach den genannten Stichdaten liegen;
– Tauf- und Heiratseinträge von Personen, die weniger als 30 Jahre tot sind, dürfen den Nachkommen direkter Linie (Kindern, Enkeln, Urenkeln etc.) zugänglich gemacht werden, auch wenn diese Einträge nach den genannten Stichdaten liegen.

Bei den stattlichen Standesämtern sind ab 1876 – in den linksrheinischen Gebieten sogar ab 1798 – alle Geburten, Heiraten und Sterbefälle registriert, die sich in der jeweiligen politischen Gemeinde ereignet haben.

Wenn Ihre Recherche zeitlich über unser Archiv vor Ort hinausgehen sollte, können Sie sich auch an das Landeskirchliche Archiv wenden:

Archiv der Ev. Kirche im Rheinland Boppard
Mainzer Str. 8, 56154 Boppard
Telefon: 06742 86194
Homepage

Gerne ermöglichen wir Ihnen nach Absprache den Zugang zu unserem Archiv im Rahmen der Archivbenutzungsordnung sowie der Kirchenbuchordnung. Wenn Sie Einsicht in die alten Kirchenbücher wünschen, setzen Sie sich mit dem Gemeindebüro zu einer Terminabsprache in Verbindung.

Bei Inanspruchnahme des Archivs für schriftliche Auskünfte fallen 8,00 Euro je angefangene Viertelstunde an.

 Archivbenutzungsordnung:
https://www.kirchenrecht-ekir.de/document/2860

Kirchenbuchordnung:
https://www.kirchenrecht-ekir.de/document/2868#s41000100